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Schwule und Lesben: Für eine echte europäische Staatsbürgerschaft

Seit 1945 haben die europäischen Länder, von den letzten beiden Weltkriegen traumatisiert, entschieden, sich zusammenzuschließen, damit es keinen Krieg mehr gibt. Sie haben sich Abkommen, Vereinbarungen und Institutionen zugelegt, damit diese Texte in die Praxis umgesetzt werden.

Im Jahre 1950 hat der Europarat, der geschaffen wurde, um die Verteidigung und die Förderung der Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte zu sichern, ein europäisches Abkommen zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten beschlossen, der 40 Staaten beigetreten sind.

Im Jahre 1957 haben die römischen Verträge das große Abenteuer des gemeinsamen Marktes begonnen, in der aus der EWG der 6 (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) dann die Europäische Union der 15 werden sollte und die sich der Einheitlichen Europäischen Akte und der einheitlichen Währung im Maastrichter Abkommen verpflichtet haben.

Diese Texte und Institutionen schaffen neue Rechte und Pflichten, die nach einer einheitlichen europäischen Staatsbürgerschaft, die alle europäischen Einwohner gemeinsam haben sollen, tendieren.

Die Länder, die diese Verträge unterzeichnet haben, haben sich verpflichtet, die großen Prinzipien der Gründertexte zu beachten, insbesondere dieMenschenrechte und besonders die Gedankenfreiheit, die freie Meinungsäußerung, das Recht auf Achtung des Privatlebens und auch die Versammlungsfreiheit.

Es erscheint jedoch, daß einige Bürger "gleicher" sind als andere, insbesondere homosexuelle und bisexuelle Menschen.

* Es gibt Länder in Europa, in denen Homosexualität noch kriminalisiert wird; in Rumänen, Armenien, Azerbaidjan, Georgien, wird Homosexualität hart bestraft. Im Großbritannien, in Portugal, Griechenland, Polen, und Bulgarien, unter anderen, wird sie in geringerem Masse bestraft.

* Das Mindestalter für gleichgeschlechtliche Beziehungen bleibt in einigen Ländern verschieden von dem für heterosexuelle Beziehungen. (Großbritannien, Finland, Österreich, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg, Rumänien, Albanien, Kroatien...).

* Großbritannien und Liechtenstein verbieten jede positive Darstellung von Homosexualität.

* Außerdem ist die gesetzliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren nur in wenigen Ländern erreicht: einzig Dänemark, Norwegen, Schweden, Island und Ungarn besitzen den gesetzlichen Rahmen - selbst wenn er nicht perfekt ist, erlaubt er, zwei Menschen des gleichen Geschlechts, legal eine Lebensgemeinschaft einzugehen und so den heterosexuellen Paaren vergleichbare Rechte zu genießen.

* Was Elternschaft von homosexuellen und bisexuellen Menschen betrifft, bleibt die Diskriminierung offensichtlich bei Themen wie demAdoptions- und Erziehungsrecht oder der künstlichen Befruchtung, selbst wenn hier und da ermutigende Fortschritte erzielt worden sind (Belgien, Island, Niederlande, Gemeinschaft von Valencia).

* Die Europäer sind auch nicht gleichgestellt, was die Rechte HIV-positiver Menschen und Aidskranker betrifft; in einigen Ländern ist die Diskriminierung diesen Menschen gegenüber flagrant, und der Zugang zu ärztlicher Versorgung wird immer noch nicht beachtet.

Eine derartige rechtliche Ungleichheit in Europa ist unvertretbar.

Wir alss Europäer lehnen jegliche Diskriminierung ab und fordern Rechtsgleichheit zwischen allen Bürgern und Bürgerinnen, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung.

Wir fordern von allen europäischen Staaten in ihren Ländern Folgendes zu verwirklichen:

* Gesetze zur Verhinderung von Diskriminierung im Bezug auf die sexuelle Orientierung,

* die gesetzliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren,

* das Recht auf Elternschaft für homosexuelle und bisexuelle Menschen (Erziehungsrecht, Adoption, künstliche Befruchtung),

* die Gewährung gesundheitlicher Versorgung und der ärztlichen Schweigepflicht für Kranke, insbesondere an Aids Erkrankte.

Wir fordern vom Europarat:

* das Abkommen dergestalt zu modifizieren, daß männliche und weibliche Homosexuelle und Bisexuelle dieselben Rechte wie Heterosexuelle genießen,

* die unterzeichnenden Staaten dazu aufzufordern, die einzelnen Artikel des Abkommens zu befolgen,

* den Beitritt neuer Ländern zu verweigern, in Homosexualität als Straftat geandet wird.

Wir fordern von den Mitgliedsstaaten des Europarats:

* darüber zu wachen, daß die anderen Länder die Grundrechte beachten, wie sie im europäischen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten definiert sind,

* die Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten, diese Grundrechte zu respektieren.

Wir fordern vom Ministerrat, von der Kommission und vom europäischen Parlament, sich in ihren Kompetenzbereichen dafür einzusetzen, daß die Rechte der Bürger der Union unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung beachtet werden.

Wir denken insbesondere an die zwischenstaatliche Regierungskonferenz, die die Gelegenheit bietet, in das Abkommen eine Klausel einzufügen, die das Recht auf Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung unterstreicht, insbesondere wegen sexueller Orientierung.

Gleichzeitig soll diese Nicht-Diskriminierungsklausel auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens ausgeweitet werden. Der Begriff der Staatsbürgerschaft bedingt einen echtes und tägliches Mitwirken aller Akteure des öffentlichen Lebens mit sich (im Bereich der Erziehung, der Arbeitswelt, der Gesundheit, Kultur, Freizeit, u.s.w.), um eine harmonischere Entfaltung des Einzelnen zu erreichen. Das ist der Grund, warum wir insbesondere für Jugendliche eine sachliche Information über die verschiedenen Formen von Sexualität fordern. Wir erheben uns auch gegen die Zensur, die auf die positive Darstellung von Homosexuellen, Bisexuellen und Menschen bei homosexuellen Handlungen in den Bereichen Bildung und Kultur ausgeübt wird. Wir fordern von den verschiedenen betroffenen Organen (Staat, Gemeinden, Akteuren aus Bildung, Erziehung und Kultur) darüber zu wachen, daß keine Zensur mehr ausgeübt wird.

Im übrigen teilt Europa eine tragische Geschichte: die des zweiten Weltkrieges und die der Konzentrationslager, wohin Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung deportiert wurden. Es wäre Zeit, daß die betroffenen Länder diese besondere Deportation anerkennen und die Erinnerung an die Verschwundenen aufrecht erhalten.

Schließlich und endlich wollen wir Europäer mit den Staatsangehörigen der Länder solidarisch sein, in denen unmöglich oder sogar gefährlich ist, Homosexualität oder Bisexualität zu leben, und wo Aidskranke nicht behandelt werden können. Wir sollten ihnen ein Asylrecht im Namen der uns gemeinsamen Ideale gewähren.

Europa darf nicht nur ein wirtschaftliches, finanzielles oder militärisches Europa sein. Es ist von Frauen und Männern bevölkert, die dieselben Rechte und Pflichten haben wollen.

Wir wollen ein wirkliches Europa der Bürger.

Wir wollen für alle Frauen und Männern eine echte europäische Staatsbürgerschaft.

FQRDLa France Gaie et Lesbienne
France QRD

Europride '97

LGP Last modified: Thu Apr 24 13:46:55 MET DST 1997
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